Biwak
Das Bruche-Tal ist eine alltägliche Einladung, die wunderschönen Landschaften des Vogesenmassivs zu durchstreifen, zu wandern, frische Luft zu tanken... ganz einfach ins Grüne zu gehen. In der Abenddämmerung... hier finden Sie Plätze, an denen Sie die Nacht unter freiem Himmel in aller Einfachheit und im Einklang mit der Natur verbringen können. Biwakieren ist eine tolerierte Erfahrung, bei der die Natur strengstens respektiert wird.
Nehmen Sie nur Ihre Erinnerungen mit, hinterlassen Sie keine Spuren.
Biwakieren bedeutet übernachtung im freien, im wahrsten Sinne des Wortes "in der Natur zu Gast sein" zu werden. Nehmen Sie als wohlwollender der Gast nur Erinnerungen mitnehmen und keine Spuren hinterlassen... Nur unter dieser Bedingung kann diese Praxis dauerhaft gedultet werden.
Die Regeln:
Das Biwak ist ein Lager für einen/mehrere Wanderer. Es darf nur vom Einbruch der Dunkelheit bis zum Sonnenaufgang genutzt werden.
Es ist eine vorübergehende Unterkunft für maximal eine Nacht.
Das Biwakieren erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko des Wanderers. Es wird nur überall dort geduldet, wo es nicht ausdrücklich verboten ist.
In unserer Region ist das Biwakieren in folgenden Fällen verboten:
- in Wäldern, Forsten und Parks, die als "zu erhaltende" oder "zu schützende" Gebiete wie Naturschutzgebiete eingestuft sind (Beispiel: Natura-2000-Gebiet),
- in Gemeinden, die Per Gemeindeerlass, die Praxis auf ihrem Gemeindegebiet verboten haben,
- auf öffentlichen Straßen und Wegen,
- weniger als 200 m von einem Trinkwasserentnahmestelle, entfernt ist,
- in weniger als 500 m Entfernung von einem historischen, klassifizierten oder in die Liste des Kulturerbes aufgenommenen Denkmal,
- in allen Gebieten, die als Naturerbe eingestuft sind,
- auf Privatwegen und -grundstücken (wo der Eigentümer ausdrücklich seine Erlaubnis erteilen muss).
- Zur information: Feuer sind in und innerhalb von 200 m Entfernung von Wäldern strengstens verboten.
Im Folgenden finden Sie einen Plan der im Bruche-Tal tolerierten Biwakzonen sowie die Kennzeichnung der Schutzzonen, Wasserstellen, Versorgungsstellen, Picknickplätze und Unterstände.
ACHTUNG: Änderungen der zur Verfügung gestellten Informationen vorbehalten. Insbesondere die Verfügbarkeit von Wasserstellen oder der Zugang zu bestimmten Waldgebieten in Trockenzeiten kann sich ändern. Erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise bei der Gemeindeverwaltung der betroffenen Gemeinde, konsultieren Sie (französich) die geltenden Präfektoralverordnungen oder den Waldwetterbericht.
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Nicht vertragliche und nicht reproduzierbare Informationen.
Lesen Sie weitere Informationen zu Schutzzonen (französich):
Wir bitten Sie, Ihren Wanderaufenthalt anhand diese Informationen sorgfältig vorzubereiten und das lokale Fortstamt O. N. F. in Schirmeck (bois.schirmeck@onf.fr - 03 88 47 49 87) nach Möglichkeit im Voraus über Ihre Route und die Standorte, bei denen Sie biwakieren möchten, zu informieren.